Nach der Geburt haben Sie Anspruch auf eine Hebamme, die zu Ihnen nach Hause kommt.
In den ersten 10 Tagen nach der Geburt sind je nach Bedarf bis zu zwei Besuche täglich möglich. Anschließend
sind bis Ende der 12. Woche weitere Besuche vorgesehen. In der Wochenbettbetreuung geht es darum, die Entwicklungsprozesse des Kindes, des weiblichen Körpers und der Beziehungen zu beobachten und bei Bedarf rechtzeitig Hilfestellungen zu geben und auch Alltagstipps und -tricks zur Verfügung zu stellen.
Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse.
Nach der Wochenbettbetreuung besteht die Möglichkeit bei Fragen zum Stillen, Abstillen und zur Beikosteinführung einen oder je nach Bedarf auch mehrere Termine zu vereinbaren.
Eine telefonische Beratung ist ebenfalls möglich.
Auch wenn Sie nicht stillen, steht Ihnen die Beratung zur Beikosteinführung zu.
Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse.